Als Anwältin in Berlin berate und vertrete ich Mandanten primär auf dem Gebiet des Strafrechts. Einen weiteren Schwerpunkt meiner Anwaltstätigkeit bildet das Zivilrecht.
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Ich bin 1982 geboren und in Stettin in Polen aufgewachsen. Nach dem Abitur studierte ich zunächst Kulturwissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der Europa Universität Viadrina. Nach Abschluss des Studiums arbeitete ich mehrere Jahre in verschiedenen Positionen im Consulting, Vertrieb und Service Management bei der Siemens AG.
Parallel studierte ich Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens absolvierte ich das Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Brandenburg, welches ich mit dem 2. Staatsexamen abschloss. Im Referendariat entdeckte ich meine Leidenschaft für das Strafrecht und legte meine Ausbildungsschwerpunkte auf diesen Bereich. Ich absolvierte meine Ausbildungsstationen u.a. bei der Polizei Berlin und der Strafrechtskanzlei Berlin. Nach dem Referendariat gründete ich meine eigene Kanzlei in der Fasanenstraße 72 in Berlin.
Meine Tätigkeit im Bereich des Strafrechts erstreckt sich auf die Erstberatung und Verteidigung im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung und im Rechtsmittelverfahren.
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Ich vertrete meine Mandanten bundesweit als Wahl- oder Pflichtverteidigerin.
Die inhaltlichen Interessenschwerpunkte meiner Arbeit als Strafverteidigerin liegen auf den folgenden Gebieten:
- Allgemeines Strafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
Je früher Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen einen Verteidiger kontaktieren, desto besser sind die Chancen, dass das Verfahren einen zufriedenstellenden Abschluss findet. Als Beschuldigtem in einem Strafverfahren steht ihnen ein Recht zu Schweigen zu. Nutzen Sie es und verweigern jegliche Aussagen gegenüber den Polizeibeamten, bis Sie einen Verteidiger konsultiert haben. Bereits auf den ersten Blick „harmlose“ Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden können zum Problem im späteren Zeitpunkt des Strafverfahrens werden.
Bei rechtsmotivierten Straftaten nehme ich ausnahmslos keine Mandate an.
Das Leistungsspektrum meiner Tätigkeit im Zivilrecht umfasst sowohl die allgemeine Rechtsberatung, in der es um die Klärung einzelner rechtlicher Fragen geht, als auch die Vertretung und Durchsetzung der Interessen meiner Mandanten vor deutschen Gerichten. Als Rechtsanwältin vertrete ich meine Mandanten bundesweit.
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Inhaltliche Interessensschwerpunkte meiner Arbeit im Zivilrecht liegen primär auf den Gebieten des Gesellschafts- und Familienrechts.
Sollte eine spezielle Expertise zur Lösung Ihrer Rechtsfragen erforderlich sein, verfüge ich über ein breites Netzwerk kompetenter und spezialisierter Kollegen, an die Ihr Anliegen vermittelt werden kann.
Ich ergriff den Anwaltsberuf nach langjähriger Berufserfahrung in anderen Bereichen bewusst und aus Überzeugung. Als Rechtsanwältin möchte ich Menschen zur Seite stehen, die sich in scheinbar ausweglosen Situationen befinden oder mit Rechtsfragen konfrontiert werden, die sie in die Situation stellen, ihre Interessen nicht ohne fachkundige Hilfe durchsetzen zu können.
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Der Mandant und sein Anliegen stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit. Ich lege sehr viel Wert auf eine offene Kommunikation. Nur wenn ich das Problem genau verstanden habe, bin ich in der Lage effektiv zu handeln. Auf der anderen Seite können meine Mandanten von mir präzise Informationen zu den Handlungsoptionen und zum aktuellen Stand der Sache erwarten.
Effektive Kommunikation erfordert exzellenter Sprachkenntnisse und eines Verständnisses für das Gegenüber. Aufgrund meiner Kenntnis der deutschen und polnischen Sprache auf Muttersprachlerniveau adressiere ich mit meinen Leistungen auch polnischsprachige Mandanten.
Dank meiner langjährigen Berufserfahrung in der Wirtschaft, meiner Lebenserfahrung und fundierter Rechtskenntnisse, besitze ich die Fähigkeit, mich schnell in Sachverhalte einzuarbeiten. Dies hilft mir dabei, Probleme Ihres Anliegens kurzfristig zu identifizieren und eine zielorientierte Handlungsstrategie zu entwickeln.
Welche Kosten für die Beratung und Vertretung auf Sie zukommen, kläre ich im Vorfeld der Mandatierung.
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Erstberatung
Wird eine Ersteinschätzung der Angelegenheit gewünscht, prüfe ich die Rechtsfragen und erläutere sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. Eine solche Erstberatung kostet in der Regel 200 Euro (inkl. MWSt.). Die Kosten der Erstberatung sollten vor dem Gespräch beglichen werden.
Die Erstberatung findet regelmäßig in meiner Kanzlei statt. Sollte ein persönliches Erscheinen nicht möglich sein, ist eine Videokonferenz oder ein Telefongespräch möglich.
Kosten der Strafverteidigung
Honorarvereinbarung
In der Regel schließe ich für die Strafverteidigung eine Honorarvereinbarung. Diese orientiert sich an den Rahmengebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die konkreten Kosten der Verteidigung hängen von dem Umfang und zeitlichen Aufwand der Angelegenheit ab.
Pflichtverteidigung
Ich übernehme auch Pflichtverteidigungen, die jedoch nur unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen möglich sind. Dies ist insbesondere bei Vollzug von Untersuchungshaft oder bei Verbrechensvorwürfen (Strafandrohung über 1 Jahr Freiheitsstrafe) der Fall.
Werde ich als Pflichtverteidigerin beigeordnet, übernimmt die Staatskasse zunächst die anfallenden Anwaltsgebühren. Kommt es am Ende des Verfahrens zu einer Verurteilung, stellt die Staatskasse dem Verurteilten einen Teil der Anwaltsgebühren in Rechnung. Nach Freispruch werden die Gebühren in Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattet.
Bitte beachten Sie, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen in der Regel die Kosten der Strafverteidigung und des Strafverfahrens nicht übernehmen.
Kosten der Beratung und Vertretung in Zivilsachen
Die Kosten der Beratung und Vertretung in Zivilsachen orientieren sich an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG sieht für die anwaltliche Tätigkeit im Zivilrecht für jeden Verfahrensabschnitt feste Gebührensätze vor, die sich nach dem Streitwert der Sache richten.
Bei beschränkten finanziellen Möglichkeiten, besteht die Möglichkeit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe für die gerichtliche Vertretung zu beantragen.
Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, können die Kosten für Ihre (außer-)gerichtliche Vertretung durch den Versicherer übernommen werden.
Marta Spichal 2023